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Die Mama schmeißt den Haushalt, der Vater schafft Geld für Windeln und Essen ran. Eine veraltete Rollenverteilung, findet ihr nicht auch? FAMILIEN H(erz) findet schon. Und die neuesten Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes belegen es auch: Immer mehr Väter nehmen die bezahlte berufliche Auszeit zur Kinderbetreuung. Allein 2020 haben rund 462.300 Väter das vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufene neue Elterngeld bezogen. Jeder vierte Elterngeldbeziehende war damit männlich (25 Prozent). Zum Vergleich: Im Jahr 2015 waren es nur 21 Prozent.

Allerdings nehmen Väter statistisch gesehen wesentlich kürzer die Elternzeit in Anspruch als Mütter. Im Jahr 2020 blieben Frauen durchschnittlich 14,5 Monaten zuhause bei ihrem Baby, Männer planten dagegen nur 3,7 Monaten. Auf Platz 1 konnten sich aber die sächsischen Väter mausern. Rund 30 Prozent der erwerbstätigen Väter im Freistaat blieben zuhause, noch vor den Männern aus Bayern und Berlin. Schlusslicht war der Väteranteil in Elternzeit im Saarland mit 19,1 Prozent.

Elterngeld – Was ist das?

Elterngeld und Elternzeit gibt es unabhängig voneinander. Als Vater kannst du auch auf das Elterngeld verzichten. Sinnvoll ist es aber schon, da du in der Zeit keinen Lohn beziehst. Anspruch habt ihr, wenn:

  • Du die Betreuung deines Kindes selbst übernimmst und du mit deinem Kind in einem Haushalt wohnst
  • Du entweder gar nicht oder bis auf 30 Stunden pro Woche erwerbstätig bist.
  • Ihr Elternpaare, alleinerziehende Elternteile oder voneinander getrennte Elternpaare seid.
  • Du keine deutsche Staatsbürgerschaft hast bzw. im Ausland arbeitest. Aber Vorsicht: Hier gibt es Sonderregelungen!
  • Du das Geld für dein leibliches Kind, das leibliche Kind deines Lebenspartners bzw. deiner Lebenspartnerin oder für dein Adoptivkind beantragst. Anspruch haben aber auch schwul-lesbische Ehen/Lebensgemeinschaften.

Nachgefragt: Was bedeutet Elternzeit?

Das 2007 in Deutschland eingeführte Elterngeld löste das bis dato geltende Erziehungsgeld ab. Es dient der Unterstützung der Elternteile, die nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit von der Arbeit nehmen wollen ohne einen Einkommenswegfall zu befürchten. Das Geld steht allen Müttern und Vätern zu, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Zudem müssen sie mit dem Kind in einem Haushalt leben. Insgesamt stehen den Eltern 14 Monate zu, die frei untereinander aufgeteilt werden können. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate nimmt.

Wann habe ich Anspruch auf Elternzeit?

  • Du bist Arbeitnehmer.
  • Du lebst mit dem Kind in einem Haushalt zusammen.
  • Du bist entweder gar nicht oder bis auf 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.
  • Deine Arbeit bzw. dein Arbeitsvertrag wurde nach deutschem Recht geschlossen.
  • Elternzeit bekommst du für dein leibliches Kind, das leibliche Kind deines Lebenspartners bzw. deiner Lebenspartnerin oder für dein Adoptivkind. Anspruch haben aber auch schwul-lesbische Ehen/Lebensgemeinschaften.

Elterngeld mit dem Plus

Die Möglichkeit des ElterngeldPlus gibt es für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden und die Eltern in Teilzeit arbeiten wollen. Die Elternteile können dabei sogar doppelt so lange als bisher Elterngeld beziehen. Die Höhe des Geldes ist jedoch maximal auf die halbe Höhe begrenzt.

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